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Schleichwerbung
macht Emig reich

Staatsanwalt klagt Ex-Sportchef an

Frankfurt (dpa). Mit illegalen Nebengeschäften bei Sportübertragungen soll der frühere Sportchef des Hessischen Rundfunks (hr), Jürgen Emig, mehr als 600 000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft dem 61 Jahre alten Radsportexperten in ihrer Anklageschrift Betrug, Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit vor. Die Strafverfolger werfen Emig vor, unberechtigte Provisionen für sich abgezweigt und Schleichwerbung platziert zu haben. Mitangeklagt ist der frühere Präsident des Deutschen Tanzsportverbandes, Harald Frahm, mit dem Emig verdeckt die Firma Sport-Marketing & Production GmbH (SMP) betrieben hat. Die SMP wurde den Ermittlungen zufolge regelmäßig zwischengeschaltet, wenn bei hr-Sportsendungen Sponsorenverträge oder Vereinbarungen über Produktionskostenzuschüsse geschlossen wurden. Beim Frankfurter Radklassiker »Rund um den Henninger Turm« soll Emig außerdem in den Jahren 2001 bis 2004 etwa 225 000 Euro kassiert haben, damit er die Sponsoren-Logos ins rechte Fernseh-Bild rückte.
Frahm hat laut Anklage zudem den damaligen Sportchef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Wilfried Mohren, bestochen, damit dieser SMP-Produktionen ins Programm nahm. Mohren wurde mittlerweile vom MDR entlassen. Juristisch sehen die Ermittler bei Emig neben Bestechung und Bestechlichkeit auch die Straftatbestände des Betrugs gegen die Veranstalter der Sportereignisse und der Untreue gegenüber dem hr als erfüllt an. Emig wäre verpflichtet gewesen, die von ihm eingeworbenen Gelder voll an seinen Arbeitgeber weiterzuleiten.
Den Veranstaltern unter anderem des Ironman-Triathlons, der Deutschen Tourenwagen-Meisterschaft, der Fußball-Regionalliga Süd oder der Deutschen Radsportmeisterschaft sind den Ermittlungen zufolge Schäden von zusammen 290 000 Euro entstanden, dem hr 235 000 Euro. Die ARD-Rundfunkanstalt fordert von Emig eine Million Euro Schadensersatz und streitet sich mit ihm vor dem Arbeitsgericht über die Rechtmäßigkeit seiner Kündigung.

Artikel vom 09.05.2007