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Passivraucher dürfen sofort kündigen


Darmstadt (dpa). Wer ungewollt Nikotin einatmen muss, darf nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichtes sofort kündigen. Wer vom Chef nicht vor qualmenden Kollegen geschützt werde, könne sein Beschäftigungsverhältnis beenden und habe sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld, heißt es in dem Urteil. Mit dem Zwang zum passiven Mitrauchen liege der im Gesetz vorgesehene »wichtige« Grund für eine sofortige Kündigung vor. Die Arbeitsagentur dürfe deshalb keine Sperrzeit verhängen. AZ L 6 AL 24/05

Artikel vom 09.05.2007