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Bleiberecht für Flüchtlinge lockern

Gemeinsamer Aufruf der evangelischen und der katholischen Kirche


Münster/Bielefeld (WB/dpa). Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland haben die Bundesregierung aufgefordert, die Bedingungen für das Bleiberecht von Flüchtlingen zu lockern.
Die derzeitigen Regelungen seien zu eng gefasst. Sie könnten von einem Großteil der Betroffenen nicht erfüllt werden, heißt es in einem gestern veröffentlichten gemeinsamen Aufruf des Münsteraner Weihbischofs Josef Voß und des Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Alfred Buß (Bielefeld). Voß ist Vorsitzender der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz. Buß ist Vorsitzender der Kommission für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Ein Aufenthaltsrecht für Kinder unter 14 Jahren dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Eltern vorher ausreisen, heißt es in dem gemeinsamen Aufruf. Ebenso dürften Flüchtlinge bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, der Bedingung für die Gewährung des Bleiberechtes ist, nicht an ihren Wohnort gebunden bleiben. Es sei mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates ferner unvereinbar, wenn die gesamte Familie vom Bleiberecht ausgeschlossen werde, weil ein Mitglied straffällig geworden sei. Mit einer Unterschriftenaktion wollen auch Caritas und Diakonie den Forderungen Nachdruck verleihen.
Derzeit könnten nur wenige der 180 000 geduldeten Ausländer in Deutschland die Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllen. Für viele bedeute dies, ständig weitere Anträge auf Duldung stellen und in dauernder Angst vor der Abschiebung leben zu müssen. Die Kinder hätten oft nach mehr als zehn Jahren Aufenthalt kaum noch einen Bezug zum Heimatland.

Artikel vom 09.05.2007