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»Stromsperre ist rechtswidrig«

Familie aus Büren hat noch vier Wochen Zeit RWE-Rechnung zu bezahlen

Strebt höchstrichterliches Urteil an: Rechtsanwalt Frank Albers.

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WB). Der Paderborner Rechtsanwalt Frank Albers spricht vom »Kampf des David gegen Goliath«. Er will notfalls vom Bundesverfassungsgericht klären lassen, »ob ein milliardenschwerer Energiekonzern einer fünfköpfigen Familie einfach den Strom abklemmen darf«.
»Darf er nicht«, hat in einer einstweiligen Verfügung bereits das Amtsgericht Paderborn entschieden. Der RWE-Konzern hatte für die Familie mit drei schulpflichtigen Kindern aus Büren (Kreis Paderborn) die monatlichen Vorauszahlungen falsch kalkuliert und auf einen Schlag 1353,82 Euro Nachzahlung gefordert. Eine Summe, die Paul und Irmtraud D. nicht aufbringen können. »Obwohl beide arbeiten, liegt das Einkommen gerade einmal auf Sozialhilfeniveau«, sagt Anne Wördehoff, Schuldnerberaterin des Caritasverbandes.
Ihre Monatsabschläge von vorher 89 und heute 142 Euro hat die Familie stets pünktlich bezahlt. »Wenn diese Vorauszahlungen angemessen kalkuliert würden, kämen solche Rückstände nicht zustande«, übte der Richter gestern im Prozess Kritik an der Geschäftspolitik von RWE. Andererseits habe das Unternehmen aber Anspruch auf das Geld.
RWE-Anwältin Angela Peters räumte den säumigen Kunden eine Frist von vier Wochen ein. In dieser Zeit wollen sich Anwalt Albers und Caritas-Beraterin Wördehoff bei den Sozialbehörden um ein Darlehn für Familie D. bemühen. Falls das nicht gelingt, wird das Gericht Ende Juni ein Urteil verkünden.
Nach Ansicht von Albers »muss ein Stromkonzern in solchen Fallen »zumindest Ratenzahlungen anbieten und darf nicht gleich mit der großen Keule kommen«. Hier gehe es zwar um ein Einzelschicksal. Aber die Verhängung einer Stromsperre sei unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. »Eine höchstrichterliche Klärung wäre deshalb auf jeden Fall interessant.«

Artikel vom 09.05.2007