Münster (WB). Eine wegen krimineller Geschäfte mit so genannten Gnadenbrotpferden und Meineids verurteilte Frau muss doch nicht hinter Gitter. Das Landgericht Münster hob gestern ein Urteil des Amtsgerichtes Coesfeld vom November 2006 auf. Die 31 Jahre alte Pferdehofbesitzerin aus Rosendahl wurde wegen der Falschaussage vor Gericht nun zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Frau hatte illegal unter anderem mit Pferden von Besitzern aus Ostwestfalen-Lippe gehandelt.