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Schlecht studiert - Türke muss gehen


Düsseldorf (dpa). Ein türkischer Student, der sein Studium in Deutschland vernachlässigt hat, hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden. Der Student hatte im Jahr 2003 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland Germanistik und Anglistik zu studieren. Er befinde sich nun im neunten Semester und habe sein Studium nicht ordnungsgemäß betrieben. Deshalb verlängerten die Behörden seine Aufenthaltsgenehmigung nicht. Az: 8 L 2494/06

Artikel vom 08.05.2007