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Haule in Berufung


Die verurteilte Ex-RAF-Terroristin Eva Haule will die Entscheidung des Berliner Landgerichts nicht hinnehmen, nach denen sie Presseberichte über ihre Person dulden muss. Haule werde Berufung einlegen, teilte ihr Anwalt Johannes Eisenberg mit. Das Gericht verkenne, dass es zum Menschenbild des Grundgesetzes gehöre, dass ein Mensch seinen Willen ändern dürfe. Zudem hätten sich ihre Lebensumstände verändert. Das Landgericht hatte entschieden, dass aktuelle Presseberichte über die frühere Terroristin zulässig sind.

Artikel vom 08.05.2007