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Vor Nachstellung
besser schützen

Stalking-Informationstag im Rathaus

Bielefeld (WB). Gegen das beharrliche Nachstellen können sich Betroffene seit kurzem auch juristisch wehren. Dennoch gibt es um das Thema »Stalking« eine Menge Fragen.
Die psychologische Frauenberatung e.V., der Frauennotruf e.V. und die Gleichstellungsstelle der Stadt Bielefeld laden deshalb am Donnerstag, 10. Mai, zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung ein. Sie beginnt um 17.30 Uhr im Nahariya-Raum des Alten Rathauses (1. Etage).
Mit der Wahl der Referenten und Referentinnen möchten die drei Partnerinnen den Zuhörerinnen ein möglichst umfassendes Bild geben. Dazu gehört nicht nur, den Begriff zu erläuterten, sondern auch seine Auswirkungen deutlich zu machen und Schutzmöglichkeiten vorzustellen. Am Rednerpult werden Ilse Buddemeier (Gleichstellungsstelle Stadt Bielefeld), Rechtsanwältin Heidi Saarmann, Hans-Werner Christ (Polizei Bielefeld), Cornelia Neumann (Psychologische Frauenberatung) und Stephanie Koch (Frauennotruf) stehen. Ihre potenzielle Zuhörerschaft sind betroffene Frauen, aber auch jene, die ob ihrer Arbeit als Multiplikatorinnen gelten.
»Stalking«-Opfer (englischer Begriff aus der Jägersprache, meint anpirschen oder anschleichen) sind überwiegend Frauen. Ihre Möglichkeiten, gegen massive Nachstellungen vorzugehen, waren bislang beschränkt auf konkrete Straftaten. Das zum Teil sehr subtile Belagern des Opfers per Telefon oder anderer Kommunikationsmittel, das Verfolgen oder die Verbreitung von Gerüchten können nun aber unter diesem Begriff gefasst und auch bestraft werden. Bis zu drei Jahre Freiheitsentzug sieht der im März in Kraft getretene Paragraf 238 Strafgesetzbuch vor. Offizielles Vorgehen gegen Stalker ist die eine Sache, die Verarbeitung der ständigen Dauerbelastung die andere. Dabei helfen Beratungsstellen und Fachleute, die Mittel der Unterstützung kennen. Frauennotruf Bielefeld (Tel. 12 42 48) und Frauenberatung (Tel. 12 15 97) sind erste Anlaufstellen.

Artikel vom 07.05.2007