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Auch Beamte sollen länger arbeiten

Künftig erst mit 67 in Pension - Abschläge wie bei der Rente

Von Rolf Dressler
Bielefeld (WB). Wie schon bei den Rentnern soll auch die Berufsaltersgrenze der Beamten stufenweise auf 67 Jahre angehoben werden.

Das ist die erklärte Absicht in den Regierungszentralen der 16 deutschen Bundesländer. Denn ohne diese Vorkehrung würden die Versorgungsaufwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden bereits bis zum Jahr 2020 auf mehr als 50 Milliarden Euro jährlich anschwellen und die finanzielle Handlungsfähigkeit dramatisch wie noch nie zuvor einengen oder gar blockieren.
Schon heute ist abzusehen, dass sich die Pensionslasten allein der Bundesländer von 17,9 Milliarden im Jahr 2005 auf mehr als 107 Milliarden im Jahr 2050 versechsfachen werden. Es sei zwar »fünf vor Zwölf«, wenn aber unverzüglich umgesteuert werde, dürfte »die Entwicklung beim Bund und den Gemeinden nicht ganz so heftig aus dem Ruder laufen«, heißt es seitens des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln.
Allerdings könne angesichts der enormen Verschuldung der öffentlichen Hand von heute schon mehr als 1,5 Billionen Euro ohnehin nur noch das Schlimmste abgewendet werden, indem die Politik in einer außergewöhnlichen Kraftanstrengung die Ausgabenlawine spürbar abbremse.
Als wirkungsvoll wird die Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors aus der staatlichen Rentenversicherung empfohlen. Desgleichen sollten studierten Beamten nicht mehr wie bisher bis zu 36 Monate ihrer Hochschulausbildung auf die Pension angerechnet werden. Denn allein schon eine Verkürzung um beispielsweise acht Monate könnte die öffentlichen Kassen um 16 Millionen Euro entlasten.
Noch weit höhere Einsparungen indes könnten die Finanzminister und Gemeindekämmerer erzielen, wenn sie den Rotstift bei dem im Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich hö- heren Beamten-Versorgungsniveau ansetzten. Hier sieht auch das Institut der deutschen Wirtschaft eine »Gerechtigkeitslücke«:
Bereits nach 40 Dienstjahren erreicht ein Beamter die Maximalversorgung in Höhe von 71,75 Prozent seiner zuletzt erhaltenen Dienstbezüge.
Ein Staatsrenten-Empfänger hingegen kommt nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler im günstigsten Fall auf ein Brutto-Rentenniveau von 43 Prozent.
Die Folge: Rund die Hälfte aller Versorgungsempfänger hat eine Monatspension von 2000 bis 3000 Euro. Die durchschnittliche Al- tersrente aber belief sich in Westdeutschland auf knapp 1000 Euro.
Vor diesem Hintergrund hält das Institut der deutschen Wirtschaft bestimmte schmerzliche Einschnitte auch bei den Beamtenpensionen für unumgänglich und für zumutbar.

Artikel vom 09.05.2007