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Berichte  zulässig


Das Berliner Landgericht hält aktuelle Presseberichte über die Ex-RAF-Terroristin Eva Haule für zulässig. Das Gericht hob im März erlassene einstweilige Verfügungen gegen fünf Zeitungsverlage auf, die in Wort und Bild über Haftlockerungen und die künstlerische Ausbildung Haules berichtet hatten. Da Haule gegen eine 2005 von einer Zeitung veröffentlichte Berichterstattung über ihre künstlerische Ausbildung keine Einwände erhoben habe, könne sie jetzt nicht besonderen Schutz für resozialisierte Straftäter in Anspruch nehmen.

Artikel vom 05.05.2007