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AWO bekräftigt
Schutzauftrag


Bielefeld (WB). Die AWO ist in Ostwestfalen-Lippe Trägerin zahlreicher Kinder- und Jugendeinrichtungen. Zur Verbesserung des Schutzes der Kinder und Jugendlichen wurde jetzt für alle hauptamtlichen Beschäftigten und freiwillig Engagierten ein Handlungsleitfaden zur Erkennung und Verhinderung von Kindeswohlgefährdung entwickelt Mit dem Handlungsleitfaden bekräftigt die AWO ihre Position, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und Entwicklung haben. Für die Einhaltung dieses Prinzips sind alle Erwachsenen gemäß gesetzlichem Schutzauftrag verantwortlich. Die AWO-Mitarbeiter sind daher aufgefordert, in ihrer Arbeit Gewalt jeglicher Art sowie Diskriminierung und Ausgrenzung zu verhindern und gegen entsprechendes Verhalten vorzugehen. Nähere Information im Internet unter:
www.awo-owl.de

Artikel vom 07.05.2007