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Doppelmörder muss erneut vor Gericht

Tischler Ralf G. (44) aus Hiddenhausen wegen Mordes und Vergewaltigung angeklagt

Von Christian Althoff
Hiddenhausen (WB). Ein Doppelmörder aus Hiddenhausen (Kreis Herford) kommt wegen eines weiteren Mordes vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Tischler Ralf G. (44) erhoben. Er soll in Essen die Filialleiterin eines Cafés erdrosselt haben.
Sabine M. wurde nur 22 Jahre alt.
Ralf G. bezeichnet sich als unschuldig.

Sabine M. (22) leitete die Dunkin'-Donuts-Filiale in der Essener Innenstadt erst seit wenigen Tagen, als sie am 9. Dezember nach Feierabend an ihrem Arbeitsplatz ermordet wurde. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es Ralf G. war, der der jungen Frau die Tageseinnahmen von 3024 Euro raubte und die 22-Jährige mit einem Schlüsselband erdrosselte. Anschließend hatte der Täter die Tote gewaschen und ihre Haare versengt - offenbar, um Spuren zu vernichten.
Zeugen hatten die Mordkommission auf Ralf G. aufmerksam gemacht (WESTFALEN-BLATT vom 10. Januar 2006). Er hatte als Service-Techniker der Café-Kette Zugang zu den Filialen und als junger Mann bereits zwei Frauen ermordet.
Ralf G. war im Sauerland aufgewachsen und schon mit 18 Jahren ein Serien-Sexualtäter. Als seine Schwester Gabi ihm damals Vorhaltungen zu seinem Lebenswandel machte, erwürgte er die 15-Jährige und vergrub die Leiche in einem Wald. Seine Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags trat Ralf G. in der JVA Herford an. Er machte eine Tischlerlehre und wurde 1987 vorzeitig entlassen. G. arbeitete in Bünde und Herford in Küchenfabriken, zog nach Hiddenhausen und verlobte sich - ohne der Frau von seiner Vergangenheit zu erzählen.
1989 tötete Ralf G. zum zweiten Mal einen Menschen: Gitta M. (29), eine Sekretärin aus Hiddenhausen. Nach Feststellungen des Landgerichts Bielefeld hatte er die Frau vergewaltigt. Als sie drohte, zur Polizei zu gehen und seiner Verlobten von der Tat zu erzählen, strangulierte G. die Frau mit einem Springseil.
»Lebenslang wegen Mordes und Vergewaltigung« urteilte das Landgericht Bielefeld 1990, doch Verteidiger Dr. Holger Rostek ging in die Revision und erreichte eine Strafe von 15 Jahren. Wegen einer positiven Sozialprognose kam Ralf G. 2004 vorzeitig frei.
Rechtsanwalt Rostek sagte gestern, im Fall des Essener Mordes reichten die Indizien für eine Verurteilung nicht aus: »Mein Mandant gibt zu, dass er sich mit Nachschlüsseln in vier Filialen geschlichen und die Einnahmen gestohlen hat. Mit dem Mord hat er aber nichts zu tun.« Die Staatsanwaltschaft habe keinen Beweis gegen Ralf G. in der Hand.
Doch der 44-Jährige ist nicht nur wegen Mordes angeklagt, sondern auch wegen Vergewaltigung. Das Opfer ist Mitarbeiterin einer Dunkin'-Donuts-Filiale und hat ausgesagt, Ralf G. habe sie im September nach Hause fahren wollen. Er habe seinen Wagen jedoch in einen Wald gelenkt, wo er sie trotz massiver Gegenwehr missbraucht habe.
Der Prozess beginnt im Sommer.

Artikel vom 04.05.2007