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RWE sägt an
Müllers Stuhl

Streit um Verkauf von Saar Ferngas

Hamburg/Düsseldorf (dpa). Im Streit mit dem Energiekonzern RWE hat der Chef der RAG, Ex-Bundeswirtschaftsminister Werner Müller, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Verkauf der Tochterfirma Saar Ferngas zurückgewiesen.
Muss Werner Müller seinen Posten an der Spitze der RAG räumen, ist der Börsengang in Gefahr.

»Ansatzpunkte für eine Pflichtverletzung seitens des Vorstandes liegen nicht vor«, heißt es in einem Schreiben Müllers an den Vorsitzenden des RAG-Aufsichtsrats Wulf Bernotat. Es bestehe auch keine Grundlage für Schadenersatzansprüche.
Nachdem das Bundeskartellamt die Mehrheits-Übernahme an Saar Ferngas durch RWE zunächst untersagt hatte, hatte der RAG-Chef dem Luxemburger Stahlkonzern Arcelor Mittal eine Option auf den Kauf eingeräumt, ohne jedoch für diesen Schritt die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Diese Option habe auch nicht der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedurft, meinte Müller.
Die Tatsache, dass dem Aufsichtsrat der RAG die Vereinbarung mit Arcelor Mittal nicht vorab zur Zustimmung vorgelegt worden sei, begründe aus Sicht von RWE dagegen den Verdacht von Pflichtverletzungen. Vor diesem Hintergrund habe das Unternehmen um eine Aufklärung des Sachverhalts gebeten. Die Ergebnisse sollten nun in einer außerordentlichen Sitzung des RAG-Aufsichtsrats diskutiert werden.
RWE gehe es dabei um eine »aktienrechtlich saubere Klärung des Falles«. »Sollte sich der Verdacht der Pflichtverletzung bestätigen, hat der Aufsichtsrat die notwendigen Konsequenzen zu ziehen«, sagte der Sprecher. RWE ist mit einem Anteil von 30,2 Prozent zweitgrößter Aktionär der RAG nach Eon mit 39,2 Prozent. ThyssenKrupp hält 20,6 Prozent, Arcelor Mittal 6,5 Prozent. RWE und ThyssenKrupp sind mit jeweils zwei Aufsichtsräten in der 20er-Gremium vertreten, Eon stellt drei Mitglieder.
»Die Großaktionäre des RAG-Konzerns arbeiten an einer Demontage von Vorstandschef Werner Müller«, schrieb gestern die Financial Times Deutschland. Federführend sei RWE. ThyssenKrupp unterstütze die Vorwürfe von RWE gegen Müller. Sollte der Aufsichtsrat sie formell bestätigen, wäre Müller zum Rücktritt gezwungen, schreibt das Blatt. Dies würde auch die Börsenpläne der RAG gefährden.
Das Bundeskartellamt hat eine mehrheitliche Übernahme der zum RAG-Konzern gehörenden Saar Ferngas durch RWE untersagt und dies mit einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von RWE beim Strom- und Erdgasabsatz begründet. Dagegen hat RWE jedoch Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt, über die noch nicht endgültig entschieden wurde. Der Verkaufspreis für den Anteil von knapp 77 Prozent an Saar Ferngas sollte bei 367 Millionen Euro liegen.

Artikel vom 01.05.2007