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Ex-Ehefrau bedroht
und übel beleidigt

Amtsgericht verhängt 1800 Euro Geldstrafe

Bielefeld (uko). Weil er ausgerechnet seiner Ex-Ehefrau wie ein Stalker nachgestellt, sie bedroht und genötigt hat, ist ein Bielefelder zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Amtsrichter Joachim Grunsky legte dem Angeklagten besonders zur Last, das Opfer als Lügnerin hingestellt zu haben.

Die schlimmen Vorfälle, unter denen die 25-jährige Silvia Z. (Name des Opfers geändert) zu leiden hatte, begannen im November 2006, als sie ihren Wagen mit zwei zerstochenen Reifen vorfand. Weil die junge Frau eindeutige Hinweise auf ihren geschiedenen Ehemann als Täter hatte, erstattete sie eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Damit jedoch begannen die verbalen Aggressionen des verschmähten Mannes und Vaters der gemeinsamen Tochter. Wenige Tage später erhielt Silvia S. mehrere Kurzmitteilungen auf ihrem Funktelefon: Sebastian D. (26) beschimpfte sie mit widerwärtigen Beleidigungen. Überdies forderte er: »Zahl den Preis, zahl den Preis!«
Während er in der Verhandlung vor dem Amtsgericht die Frage nach dem Sinn dieser Worte nicht beantworten wollte, wurde Sebastian D. im Dezember 2006 gegenüber seiner Verflossenen recht deutlich. In einem Telefonanruf verlangte er von Silvia Z. die Rücknahme der Strafanzeige. Anderenfalls werde er ihrem Arbeitgeber Nacktfotos seiner neuen Angestellten schicken. Um den Ernst seiner Ankündigung zu untermalen, sandte er dem Opfer die Bilder sogar per Mail zu.
Die Frau ließ sich von dieser Drohung nicht einschüchtern - sie brachte auch die weiteren Vorfälle zur Anzeige. Sebastian D. musste sich nun wegen fünf Beleidigungen und Sachbeschädigung verantworten und wies entrüstet alle Vorwürfe weit von sich. Im Gegenteil: Als er selbst die Zeugin nach den Fotos befragte, stellte er sie als Lügnerin hin, die die Geschichte erfunden habe.
»Beziehungen sind eine traurige Angelegenheit, wenn sie sich auflösen. Man sagt Dinge aus Wut, Eifersucht und Trauer«, zitierte der Amtsrichter aus einem reichhaltigen menschlichen Erfahrungsschatz. Der Angeklagte jedoch habe den zu tolerierenden Grad »deutlich überschritten«. Grunsky verurteilte den Bielefelder zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (120 Tagessätze zu jeweils 15 Euro) und warnte den Umschüler offen vor weiteren Taten: »Sollte so etwas noch einmal vorkommen, dann bleibt es nicht bei einer Geldstrafe.«

Artikel vom 04.05.2007