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Schulamtsdirektorin Jutta Schattmann stellte Ergebnisse vor.

23 von 67 Kindern bestehen
den Prognoseunterricht

Die meisten Jungen und Mädchen sollen aufs Gymnaisum

Bielefeld (MiS). 23 von 67 Kindern haben den Prognoseunterricht bestanden. Die Viertklässler dürfen nach den Sommerferien die Schulform besuchen, die sich ihre Eltern gewünscht haben. Sie müssen sich nicht an die Schulwahlempfehlung der Grundschule halten.

»Die meisten der 23 Jungen und Mädchen werden aufs Gymnasium gehen«, sagte Schulamtsdirektorin Jutta Schattmann nach Abschluss des Prognoseunterrichts, an dem gut zwei Prozent der 3000 Schüler des jetzigen vierten Jahrgangs in Bielefeld teilgenommen hatten. Einige Eltern wollten auch erreichen, dass ihre Kinder statt der Hauptschul- eine Realschulempfehlung erhielten.
44 Kinder wurden nicht für eine höhere Schulform zugelassen, darunter auch drei, die gar nicht erst zum Prognoseunterricht erschienen waren. Die Kinder waren von Montag bis Mittwoch in fünf Gruppen an der Kuhlo-Realschule und an der Südschule unterrichtet worden. Dabei ging es zunächst um das Leseverständnis der Jungen und Mädchen. Weitere Aufgaben wurden aus den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften gestellt. Außerdem wurde beobachtet, wie die Schüler die Aufgaben erledigten und wie sie die Ergebnisse präsentierten. »Eine Bewertung der Leistungen gegenüber den Kindern erfolgte aber nicht«, betonte Schattmann.
Geleitet wurde der Unterricht von einer Grundschullehrkraft, einem Kollegen oder einer Kollegin von einer weiterführenden Schule und einem Vertreter der Schulaufsicht. Wenn sie ein Kind für nicht geeignet hielten, musste ihr Votum einstimmig ausfallen. »Das war der Regelfall«, betonte Schattmann. Schon bei einer abweichenden Meinung galt der Prognoseunterricht als bestanden.
Die verbindliche Schulwahlempfehlung und der Prognoseunterricht sind Bestandteil des neuen nordrhein-westfälischen Schulgesetzes. Für die Schulwechsler wurden beide Instrumente zum Schuljahr 2007/2008 erstmals angewandt. Eltern, deren Kinder den Prognoseunterricht nicht bestanden haben, können gegen die Entscheidung Widerspruch bei der Detmolder Bezirksregierung einlegen. Wird auch dieser ablehnend beschieden, bleibt den Erziehungsberechtigten der Weg zum Verwaltungsgericht.

Artikel vom 27.04.2007