28.04.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Akademikerin wegen
Beleidigung angeklagt

Kontrolle in der Stadtbahn lautstark widersetzt


Bielefeld (uko). Ausgerechnet eine Akademikerin ist mit wüsten Beleidigungen gegenüber einem Ticket-Kontrolleur der Stadtbahn ausfällig geworden. Die Lehrerin steht seit Donnerstag als Angeklagte vor dem Amtsgericht. Ihr droht eine saftige Geldstrafe.
Zu dem Vorfall kam es am 13. Oktober 2006 auf einer Fahrt der Linie 1 von der Bielefelder Innenstadt nach Schildesche. Als der moBiel-Kontrolleur Mehmet D. (36) von der Mathematikerin Dolores F. (52, alle Namen geändert) den Fahrschein sehen wollte, präsentierte die Dame ihm recht unmutig zwar eine Monatskarte, doch dieser Fahrschein war personengebunden.
Das bedeutete, dass der Kontrolleur ordnungsgemäß auch darum bat, dass sich die Frau ausweisen sollte. Daraufhin soll Dolores F. mit den rüden und beleidigenden Worten geantwortet haben: »Sie großes A..., sehen Sie nicht, dass ich beide Hände voll habe.« Überdies soll sie hinzugefügt haben: »Halten Sie die Fresse, Sie Dreckstürke.« Passend dazu soll ihre ausländerfeindliche Bemerkung gewesen sein, wie weit es »mit Deutschland gekommen ist«.
Durch die lautstarke Auseinandersetzung waren die Kollegen des moBiel-Mannes aufmerksam näher gekommen. Den eigentlichen verbalen Streit, der zudem mit der Einschaltung der Polizei endete, konnten die anderen Kollegen gestern vor dem Amtsgericht jedoch nicht bezeugen.
Dolores F. bestritt die ihr zur Last gelegten Äußerungen energisch. Gegen sie war ein Strafbefehl wegen Beleidigung erlassen worden. Die Lehrerin war damit zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt. Amtsrichterin Monika Wienand legte der Angeklagten gestern nahe, diesen Einspruch aufgrund der ungünstigen Beweislage zurückzunehmen. Die Geldstrafe sei überaus moderat ausgefallen, könne im Fall eines Urteils sogar erhöht werden.
Dolores F. zeigte sich mit dieser Lösung nicht einverstanden. Jetzt sollen im Rahmen eines Fortsetzungstermins weitere Zeugen gehört werden.

Artikel vom 28.04.2007