27.04.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Das können Sie tun - hier wird Ihnen geholfen

Im finnischen Helsinki sind private Hausbesitzer verpflichtet, Graffiti zu entfernen. Tun sie dies nicht binnen vier Wochen, rückt eine städtische Reinigungskolonne an und stellt die Arbeit in Rechnung. So weit muss Bielefeld nicht gehen, aber der geschädigte Bürger kann doch einiges tun.
- Erwirken Sie beim Amtsgericht (Tel.: 5 49 29-16 bzw. -18) einen vollstreckbaren Titel! Der ist 30 Jahre lang gültig - der zum Zeitpunkt der Tat zahlungsunfähige jugendliche Sprayer muss zahlen, sobald er Geld verdient.
- Pflanzen Sie Sträucher vor Hauswände, die zur Straße zeigen. Sprayer wollen Öffentlichkeit, keinen Sichtschutz.
- Noch besser sind berankte Wände. Es gibt mittlerweile für Kletterpflanzen Stabgitter in jeder Form: sieht gut aus, ist für Sprayer aber unattraktiv.
- Auch farbenfrohe und unebene Wände halten Sprayer ab.
- Beschichten Sie Ihre Hauswand. Oft genügt dann 70 Grad heißes Wasser, um die Farbschmiererei zu entfernen.
- Nie resignieren - immer entfernen. Das demotiviert die Szene.
- Alarmieren Sie die Polizei, sobald Sie einen Sprayer in Aktionsehen. Erstatten Sie, wenn Sie der Geschädigte sind, immer Anzeige.
Hier gibt's Infos, hier hilft man Ihnen weiter:
- »Stadtklar«: Tel. 9 65 10-12; E-mail info@stadtklar.com
- Kommissariat Vorbeugung: Tel. 545-35 54
- Einzelhandelsverband: Tel. 9 65 10-12

Artikel vom 27.04.2007