05.05.2007
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l Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum: Unternehmen gelten als Telediensteanbieter, wenn sie auf ihrer Website Waren oder Dienstleistungen anbieten, der Internetauftritt dem Erscheinungsbild dient, wenn sie Dienstleistungen (wie Tarifrechner) für Einzelne offerieren oder Werbung für andere Unternehmen durch Links machen. Wenn nur einer dieser Punkte zutrifft, besteht Impressumspflicht.
l Verletzung von Urheberrechten: Firmen dürfen Bilder, Grafiken und Texte aus Broschüren oder Prospekten, die eine Werbeagentur für sie erstellt hat, nicht ohne deren Einwilligung auch im Internet veröffentlichen. Urheberrechte verletzen Firmen auch, wenn sie zur Illustration ihrer eigenen Angebote ohne Genehmigung Bilder und Beschreibungen von Produkten aus den Websites der Hersteller herunterladen.
l Haftung für Links: Firmen schließen häufig mit einem so genannten Disclaimer die Verantwortung für Inhalte in Internetseiten aus, auf die sie verlinken. Ein solcher Ausschluss ist nicht rechtswirksam. Gerichte könnten daraus sogar schließen, dass der Verfasser mit rechtswidrigen Inhalten auf den verlinkten Websites rechnet. Damit haftet er auch.
Den kostenlosen Infodienst können Firmen per E-Mail anfordern unter:
Artikel vom 05.05.2007