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Notorischer Dieb zu Haftstrafe verurteilt

Zwei Jahre für Drogenabhängigen nach diversen Beutezügen in Bielefelder Geschäften

Bielefeld (uko). Ein notorischer und unverbesserlicher Dieb ist vom Amtsgericht Bielefeld zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden: Zwei Jahre soll der Deutschrusse Leo S. im Gefängnis verbringen, weil er permanent in Bielefelder Geschäften Waren stiehlt.

Der Prozess erinnert an den Fall eines Mannes aus Baumheide, der seit Monaten dort in Geschäften stiehlt, ohne dass ihm bisher Polizei oder Justiz das Handwerk legen konnten. Leo S. (26) war nach seiner Übersiedlung nach Deutschland schon als Jugendlicher mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Reaktion der Justiz verlief in üblichen Bahnen: Die ersten Verfahren gegen den jungen Mann wurden von den Ermittlungsbehörden eingestellt; dann gab es richterliche Weisungen, dann einen Freizeitarrest, einen Dauerarrest und schließlich eine Jugendstrafe zur Bewährung.
Erst gegen den damals noch 20-jährigen verhängte ein Jugendrichter 2002 endlich eine Jugendstrafe: Leo S. musste ein Jahr wegen Diebstahls verbüßen. Seither wurde er in den Jahren 2004, 2005 und im März dieses Jahres noch fünf Mal von Gerichten in Bielefeld und Gütersloh verurteilt. Stets wurden Diebstähle sanktioniert, denn Leo S. stiehlt in Serie, um seine Drogensucht zu finanzieren.
Richter am Amtsgericht Wolfgang Heimann hatte jetzt weitere 14 Taten abzuurteilen. Der Deutschrusse hatte im Zeitraum vom 11. September bis zum 8. November 2006 in Bielefelder Märkten, Handelsketten oder Einzelhandelsgeschäften gestohlen. Entweder steckte er sich diverse Päckchen Tabak, ein ganzes Reservoir von Rasierklingen und Rasierapparaten oder aber Spirituosen unter die Jacke und versuchte, die Tatorte unerkannt zu verlassen. In einem Fall ließ er sogar einen portablen DVD-Player mitgehen.
Insgesamt listete die Anklage von Staatsanwältin Seydagül Ulug nach der Einstellung von vier Fällen einen Schaden von 700 Euro auf. Zudem hatte er sich eines Hausfriedensbruches im »Amerikahaus« schuldig gemacht. Das Gericht schloss sich danach nahtlos dem Antrag der Staatsanwältin an, die zwei Jahre Haft wegen des besonders schweren Diebstahls und des Diebstahls geringwertiger Sachen sowie wegen Hausfriedensbruchs unter Einbeziehung eines früheren Urteils beantragte.
Der Angeklagte habe aus bisherigen Verurteilungen und der Verbüßung der Strafen »nichts gelernt«, zog Wolfgang Heimann eine negative Bilanz. Im übrigen habe S. auch bisher keinen Weg aus der Drogenabhängigkeit gefunden und suche die Schuld für sein Versagen »stets bei den anderen«.

Artikel vom 26.04.2007