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Fahrerlaubnis futsch

1,82 Promille - Middendorp gilt als »Ersttäter«


Halle/Bielefeld (WB/uko/kol). Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat gestern beim Amtsgericht in Halle die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis von Arminia-Trainer Ernst Middendorp beantragt. Anlass ist das jetzt vorliegende Ergebnis der Blutprobe, die einen Alkoholwert von 1,82 Promille ergab, wie Staatsanwalt Reinhard Baumgart dem WESTFALEN-BLATT bestätigte.
Dass die Blutprobe einen höheren Wert ergab als der erste Alcotest mit 1,48 Promille, ist für Experten nicht ungewöhnlich. Das derzeit von der NRW-Polizei verwendete Gerät Dräger Alcotest 7510 ist nicht zwingend messgenau, bietet allenfalls Annäherungswerte. Unbestechlich dagegen ist die Blutprobe, die im Labor analysiert wird.
Juristisch wird sich Middendorp in Fall einer Verurteilung auf die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung gefasst machen müssen. Diese Untersuchung wird von Gerichten bei alkoholisierten Verkehrsteilnehmern stets angeordnet, sofern sie mit mehr als 1,6 Promille aufgefallen sind.
Auch die Bestrafung ist reglementiert: Ersttäter müssen nach einer Trunkenheitsfahrt mit einer Verurteilung zu 20 bis 30 Tagessätzen (multipliziert mit dem dreißigsten Teil eines Monatesgehalts) rechnen. Middendorp kann eine frühere Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt Anfang der 90er Jahre in Bielefeld nicht zur Last gelegt werden, da dieser Fall aus den Registern gelöscht worden ist. Im übrigen droht eine »Sperre zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis« von zehn bis zwölf Monaten.

Artikel vom 26.04.2007