26.04.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Buback-Mord neu aufgerollt

Generalanwältin Harms ermittelt gegen RAF-Terrorist Wisniewski

Karlsruhe (dpa). 30 Jahre nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback durch die Rote Armee Fraktion (RAF) werden die Ermittlungen zu dem Attentat wieder aufgenommen. Sie richten sich gegen den RAF-Terroristen Stefan Wisniewski.
Monika Harms spricht von »Anfangsverdacht«.
Das teilte Generalbundesanwältin Monika Harms gestern in Karlsruhe mit. Zugleich räumte die Behörde ein, einzelne Bundesanwälte hätten bereits in den 80er Jahren Hinweise auf eine mögliche Beteiligung Wisniewskis an dem Mord erhalten. Diese seien aber gerichtlich nicht verwertbar gewesen.
Nach den Äußerungen des Ex-Terroristen Peter-Jürgen Boock bestehe seit Montag ein »Anfangsverdacht«, dass Wisniewski im April 1977 die tödlichen Schüsse auf Buback und seine beiden Begleiter abgegeben habe, sagte Harms. Für das Attentat war Wisniewski nie angeklagt worden.
Boock sowie der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger und Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, sollen in den nächsten Tagen als Zeugen vernommen werden. Dabei wollen die Ermittler klären, ob Boock eigene Erkenntnisse oder nur Wissen »aus zweiter Hand« über den Buback-Mord hat.
Harms wies den Verdacht zurück, das Bundeskriminalamt (BKA) und der Verfassungsschutz hätten der Bundesanwaltschaft wichtige Hinweise vorenthalten. Für diese Vorwürfe gebe es »nach derzeitigem Stand der Dinge« keinen Anlass. Laut »Spiegel« soll die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) schon Anfang der 80er Jahre Wisniewski als Todesschützen beim Buback-Mord genannt haben.
Für eine Korrektur der Urteile gegen die wegen des Buback-Attentats schuldig gesprochenen RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg sieht die Anklagebehörde keinen Anlass. Auch von einem Alibi für Folkerts kann nach den Worten von Bundesanwalt Rainer Griesbaum »keine Rede sein«.
Der ehemalige BKA-Präsident Hans-Ludwig Zachert schließt nicht aus, dass der Verfassungsschutz dem BKA damals die Becker-Aussage vorenthalten hat. Damals habe es eine »gewisse Behördeneitelkeit« zwischen BKA und BfV gegeben.
Wisniewski war nach dem Mord an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Seit 1999 ist er auf freiem Fuß. Zu seinem Wohnort äußerte sich die Bundesanwaltschaft nicht. Das Verfahren gegen Sonnenberg wegen des Buback-Mordes war 1982 eingestellt worden, weil er an einer schweren Kopfverletzung litt und bereits wegen anderer Taten lebenslänglich erhalten hatte.
S.4: Kommentar

Artikel vom 26.04.2007