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Heimlich Computer ausgespäht

Praxis der Geheimdienste im Bundestags-Innenausschuss bestätigt

Heimliche Online-Durchsuchungen - dafür soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Foto: dpa
Berlin (dpa). Die Geheimdienste spähen bereits seit 2005 heimlich via Internet die Computer von Verdächtigen aus. Dies bestätigten gestern im Bundestags-Innenausschuss der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), und das Bundeskanzleramt. Die Opposition kritisierte die Praxis als rechtswidrig und illegal. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, hält die Online-Durchsuchungen bei der gegenwärtigen Rechtslage ebenfalls für unzulässig. Auch Unions-Politiker äußerten Zweifel.
Der Bundesgerichtshof hatte im Februar der Polizei wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen Online-Durchsuchungen vorerst untersagt. Das Ausspähen von Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen auf seinen Computer aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt.
Nach Ansicht der Bundesregierung lassen die Gesetze über die Nachrichtendienste Online-Durchsuchungen der Geheimdienste zu. Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte den Angaben zufolge eine entsprechende Dienstvorschrift abgezeichnet.
Wiefelspütz sagte, die Regierung sei gut beraten, wegen fehlender Rechtsgrundlagen auf Online-Durchsuchungen zu verzichten.

Artikel vom 26.04.2007