München (dpa). Geschenk-Gutscheine eines Händlers dürfen nicht schon nach einem Jahr verfallen. Der Internetversandhändler Amazon.de darf nach einem Urteil des Landgerichts München I eine entsprechende Klausel seiner Geschäftsbedingungen nicht mehr anwenden. Die 12. Zivilkammer gab einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt. Az.: 12 O 22084/06)