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Zahl der Organspenden erhöhen

Ethikrat will Kombination aus Erklärungs- und Widerspruchsmodell


Berlin (dpa). Mit einer neuen gesetzlichen Regelung will der Nationale Ethikrat die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Demnach sollen die Bürger aufgefordert werden, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, schlug die Vorsitzende des Gremiums, Kristiane Weber-Hassemer, gestern in Berlin vor.
Äußern sie sich nicht, sollen im Todesfall Organe entnommen werden können, sofern die Angehörigen nicht explizit widersprechen. Damit gelte »das Schweigen im Zweifel als Zustimmung«, sagte Ratsmitglied Jochen Taupitz.
Derzeit sterben in Deutschland jedes Jahr etwa 1000 Menschen, weil es nicht genügend Spenderorgane gibt. Bislang wird die ausdrückliche Zustimmung des Ver-storbenen, beispielsweise in Form eines Organspendeausweises, benötigt. Liegt diese nicht vor, treffen Angehörige die Entscheidung.
Der Ethikrat, ein Beratergremium der Bundesregierung, schlägt nun eine Kombination aus Erklärungs- und Widerspruchsmodell vor. »Für die Fälle, wo jemand keine klare Antwort gibt, soll die Widerspruchsregelung gelten«, forderte Taupitz. Das würde bedeuten, dass die Mediziner prinzipiell von einer Einwilligung ausgehen und nach der Feststellung des Hirntods Organe entnehmen können. Seite 4: Kommentar

Artikel vom 25.04.2007