27.04.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Kommentare
Todesmasern

Nur Impfung bietet Schutz


Die Spätfolgen einer Masernerkrankung werden immer noch unterschätzt. Zu unterscheiden ist hier zwischen zwei Maserngehirnentzündungen.
In NRW sind nach der Masernepidemie mit 1700 Fällen fünf Kinder an einer Entzündung erkrankt. Zwei Kinder sind in diesem Jahr gestorben, ein Mädchen hat bleibende Schäden erlitten, und zwei Kinder sind wieder genesen. Bei dieser Art der Entzündung sterben 20 Prozent der Erkrankten.
Völlig unterschätzt wird die chronische Maserngehirnentzündung, kurz SSPE genannt. Bei dieser Spätfolge gibt es für die Patienten keine Rettung. Die Erkrankung verläuft immer tödlich. Die Fälle werden nur selten bekannt. Eine Meldepflicht gibt es leider nicht, da SSPE nicht ansteckend ist. Dies muss sich ändern, da von den Spätfolgen besonders Kinder betoffen sind, die als Baby Masern hatten. Erst Jahre nach der Infektion kommt es zum Ausbruch der Todesmasern.
Säuglinge können vor einer Ansteckung nur geschützt werden, wenn alle anderen Kinder geimpft sind. Eigentlich sollten die Masern in Deutschland bis 2010 eliminiert werden. Das geht aber nur, wenn alle Kinder zur Schutzimpfung gehen. Ernst-Wilhelm Pape

Artikel vom 27.04.2007