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Stadt Bielefeld, WahlleiterGemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes wird bekannt gemacht:
Herr Enno Linkmeyer ist am 11. April 2007 leider verstorben.
Für ihn rückt Herr Martin Schmelz, Teutoburger Straße 18, 33604 Bielefeld, der in der Reserveliste der Bürgernähe als nächster Anwärter benannt ist, in den Rat der Stadt Bielefeld ein.
Gemäß § 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 des Kommnunalwahlgesetzes kann gegen diese Feststellung innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Bielefeld, Wahlteam, Niedernwall 25, 33602 Bielefeld, einzulegen.
Bielefeld, den 19. April 2007
D a v i dOberbürgermeister

Artikel vom 25.04.2007