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Wartung bei
der Steuer
absetzen


Wer an der Pflege seiner Heizung spart, zahlt unterm Strich womöglich drauf. Denn eine vernachlässigte Heizanlage kann bis zu zehn Prozent mehr Energie verbrauchen als eine optimal eingestellte.
Erstmals kann in diesem Jahr ein Teil der Kosten für die Heizungswartung durch einen Fachhandwerker auch von privaten Haus- und Wohnungseigentümern steuerlich geltend gemacht werden, und zwar als Direktabzug von der Steuerschuld. Anerkannt werden jeweils 20 Prozent der Lohnkosten von Handwerkerrechnungen, maximal bis zu insgesamt 600 Euro pro Jahr. Nicht abzugsfähig sind Materialkosten.
Diese steuerliche Begünstigung gilt übrigens ebenso bei einer Heizungsmodernisierung. Wer also noch in diesem Jahr eine technisch veraltete Heizanlage austauscht, kann bis zu 600 Euro der anfallenden Lohnkosten beim Jahresausgleich direkt von seiner Steuer abziehen. Andere Fördermöglichkeiten, etwa die Inanspruchnahme vergünstigter Darlehen der Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), werden dadurch nicht eingeschränkt.

Artikel vom 28.04.2007