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Buback-Mord in neuem Licht

Verfassungsschutz hatte seit Jahren Hinweise von RAF-Mitgliedern

Berlin (dpa). 30 Jahre nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback durch die RAF muss der Fall möglicherweise juristisch wie politisch neu bewertet werden.
Peter-Jürgen Boock brach sein Schweigen.
Laut Nachrichtenmagazin »Spiegel« haben Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt seit Jahren glaubhafte Hinweise von RAF-Mitgliedern, dass das Attentat anders ablief als von den Gerichten festgestellt. Die Sicherheitsbehörden hätten die Erkenntnisse aber zum Schutz ihrer Informanten nicht zur juristischen Auswertung freigegeben. Politiker von CDU, FDP und Grünen forderten umgehend neue Untersuchungen zu dem Attentat im April 1977, bei dem neben Buback auch seine beiden Begleiter getötet wurden.
Bisher galt als gesichert, dass der derzeit auf einen Gnadenerlass hoffende Ex-Terrorist Christian Klar zusammen mit den inzwischen freigelassenen RAF-Mitgliedern Günter Sonnenberg und Knut Folkerts für das Attentat verantwortlich war. Wer der Schütze bei dem Buback-Anschlag war, blieb vor Gericht offen.
Der Ex-Terrorist Peter-Jürgen Boock sagte, zum Terrorkommando hätten seines Wissens die RAF-Mitglieder Günter Sonnenberg und Stefan Wisniewski gehört - wobei wohl Wisniewski die Schüsse abgegeben habe. Ob Klar überhaupt beteiligt war, wisse er nicht.
Boock bestätigte, dass er es war, der Bubacks Sohn über den Tathergang im April 1977 informiert hat.
Wisniewski, der wegen des RAF-Attentats auf Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer im Herbst 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt und 1999 wieder freigelassen wurde, war bislang in Verbindung mit dem Buback-Mord nicht genannt worden.
Dass er der Buback-Schütze gewesen sein soll, wird dem »Spiegel«-Bericht zufolge auch durch eine Aussage der Ex-Terroristin Verena Becker bestätigt, die dem Verfassungsschutz seit den 80er Jahren vorliege. Danach soll Sonnenberg das Motorrad gefahren haben, von dessen Rücksitz aus angeblich Wisniewski in den Wagen von Buback gefeuert hat. Klar soll im Fluchtwagen auf seine Komplizen gewartet haben.
Laut »Spiegel« ist zudem unsicher, ob der unter anderem wegen des Buback-Mordes verurteilte Knut Folkerts wirklich am Tatort war. Dem Bundeskriminalamt liege seit 17 Jahren eine Aussage der Ex-RAF-Angehörigen Silke Maier-Witt vor, wonach Folkerts am Tattag im niederländischen Amsterdam gewesen sei.
Andere Hinterbliebene von RAF-Opfern halten nichts von einer vorzeitigen Freilassung Klars. Karin Göbel, die Tochter des bei dem Attentat ermordeten Fahrers Wolfgang Göbel, sagte, Klar gehöre »lebenslang eingesperrt - wirklich lebenslang«.
Seite 2: Leitartikel

Artikel vom 23.04.2007