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Kind missbraucht:
zwölf Jahre Haft

Stiefvater erhält Sicherheitsverwahrung


Bielefeld (WB/uko). Zu zwölf Jahren Haft wegen des Missbrauchs seiner Stieftochter ist am Freitag ein 48-jähriger Mann aus Bielefeld verurteilt worden. Die 3. Strafkammer des Landgerichts Bielefeld ordnete zudem die dann folgende Sicherungsverwahrung des Arbeiters an.
Der Angeklagte hatte sich von 1995 bis zum Juli des vergangenen Jahres des schweren Kindesmissbrauchs, der besonders schweren Vergewaltigung sowie der gefährlichen und vorsätzlichen Körperverletzung an seiner heute 16-jährigen Stieftochter schuldig gemacht. Die Taten waren in Schloß Holte-Stukenbrock sowie während zweier Urlaubsreisen an der Ostsee und in Spanien geschehen.
Die Richter bewerteten die Aussagen des Mädchens als uneingeschränkt glaubwürdig. Dirk G. hatte sich zu den Vorwürfen nie eingelassen. Kammervorsitzender Reinhard Kollmeyer hielt dem Mann in der Urteilsbegründung vor, »ein Wort der Reue hätte ihnen gut angestanden«, statt das Opfer als Lügnerin hinzustellen. Da der Bielefelder somit uneinsichtig und nicht therapiebereit sei, müsse er auch nach zwölf Jahren Haft mit dem Vollzug der nun von der Strafkammer angeordneten Sicherungsverwahrung rechnen.

Artikel vom 21.04.2007