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Soldaten trifft
keine Schuld

Tödlicher Schießunfall ist geklärt

Von Ernst-Wilhelm Pape
Augustdorf (WB). Mehr als vier Monate nach dem Schießunfall auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz in Sachsen zeichnet sich die Einstellung des Strafverfahrens wegen fahrlässiger Tötung ab.
Die Panzerhaubitze 2000 gehört zu den modernsten Waffen des Heeres.
Nach den bisherigen Untersuchungen gibt es keine Hinweise, dass Soldaten der Panzerbrigade 21 »Lipperland« Pflichten verletzt haben. Ein menschlicher Fehler von Bundeswehrangehörigen ist nach Angaben der Ermittler auszuschließen. Um das Verfahren, das gegen Unbekannt geführt wird, endgültig einstellen zu können, hat die Staatsanwaltschaft Görlitz vorsorglich noch ein technisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll in drei Monaten vorliegen.
Der Unfall hatte sich bei einer Übung mit der Panzerhaubitze 2000 am Samstag, 9. Dezember 2006 ereignet. Bei dem Unglück war ein 24 Jahre alter Feldwebel aus Datteln (NRW) und ein 33 Jahre alter Oberfeldwebel aus Dessau (Sachsen-Anhalt) ums Leben gekommen. Der Feldwebel gehörte dem Panzerartilleriebataillon 215 aus Augustdorf (Kreis Lippe), der Oberfeldwebel der Instandsetzungskompanie des Logistikbataillons 51 aus Stadtallendorf (Hessen) an. Auch die Instandsetzungskompanie ist in Augustdorf stationiert. Zudem waren ein 20 Jahre alter Gefreiter schwer und drei weitere Soldaten aus Augustdorf leicht verletzt worden.
Am Unglückstag war zunächst ein Fehler beim Laden der Panzerhaubitze 2000 erkannt worden. Das Schießen wurde unterbrochen. Der tödliche Unfall hatte sich beim Entfernen der falsch eingesetzten Ladung ereignet. Mit einer sogenannten Ausdrückkatze und einem Entladestab war versucht worden, dass Geschoss aus der Kanone zurück auf den Ladeteller in der Haubitze zu befördern. Hierbei kam es zur Zündung der Treibladung.
Nach den Ermittlungen sind den Soldaten der Instandsetzungskompanie und ihrem Vorgesetzten, der bei dem Unfall ums Leben kam, keine Vorwürfe zu machen. Die Soldaten waren für ihren Einsatz ausreichend qualifiziert und seien auch richtig in ihre Arbeit eingewiesen worden. Die treffe auch auf die Besatzung der Panzerhaubitze und ihren getöteten Kommandanten zu.

Artikel vom 21.04.2007