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Bauer darf seine Hühner retten


Coburg (ddp). Wenn ein Bussard im Hühnerstall wildert, darf ihn der Bauer einem Urteil aus Coburg zufolge zur Gefahrenabwehr töten. Die Richter wiesen die Forderung des Bussardbesitzers nach 2500 Euro Schadenersatz ab.
Der Falkner war mit seinem Wüstenbussard das erste Mal auf der Jagd, als der Vogel sich auf den Bauernhof verirrte. Dort versuchte er eine Henne zu töten. Der Bauer wollte das Huhn retten und bekam den Bussard zu fassen. Da ihm der Raubvogel in die Hand hackte, tötete der Bauer den Bussard. Das Amtsgericht Kronach in erster Instanz und nun auch das Landgericht Coburg entschieden für den Bauern. Az: 33 S 114/0

Artikel vom 21.04.2007