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Bis ans Lebensende hinter Gittern

Landgericht: Zwölf Jahre und Sicherungsverwahrung wegen Missbrauch

Bielefeld/Schloß Holte-Stukenbrock (uko). Der Bielefelder Dirk W. (48) wird vermutlich den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen: Das Landgericht Bielefeld verurteilte den Mann wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter zu zwölf Jahren Haft und ordnete die Sicherungsverwahrung an.

Grund für die von der 3. Strafkammer verhängte Sühne, die als eines der härtesten Urteile in der Geschichte der Bielefelder Justiz gilt, sind die Übergriffe, denen die heute 16-jährige Saskia (Name geändert) ausgeliefert war. Elf Jahre lang hatte der in Gütersloh beschäftigte Arbeiter das Mädchen gequält, geprügelt und brutal verletzt. Erst im Herbst des vergangenen Jahres hatte das Opfer die Kraft gefunden, sich einem Sozialarbeiter zu offenbaren.
Dirk G. war mit Beginn der Ermittlungen sofort inhaftiert worden. Zu den Vorwürfen hatte er sich nicht eingelassen. In dem seit Februar andauernden Prozess vor der Jugendkammer hatte jedoch die Verteidigung mit allen prozessualen Mitteln versucht, die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin zu erschüttern. Kammervorsitzender Reinhard Kollmeyer zum Angeklagten: »Ihnen hätte ein Zeichen der Reue gut angestanden, statt das Kind als Lügnerin darzustellen.« Allerdings seien diese juristischen Finessen erlaubt, die gleichwohl »moralisch bedenklich« seien.
Immerhin folgten die Richter nahtlos der Aussage des Mädchens, eine Falschaussage sei überhaupt nicht ersichtlich. Damit waren insgesamt 95 Fälle der sexuellen Übergriffe, der Körperverletzung und der Vergewaltigung bewiesen.
Erstmals »aus dem Stand heraus«, so Kollmeyer, habe die Kammer die Sicherungsverwahrung verhängt - obwohl Dirk W. keine Vorstrafen hat. Doch die formellen Voraussetzungen zur Verhängung für die Anordnung des »schärfsten Schwertes des Strafrechts« waren gegeben. Zudem hatten zwei Gutachter dem Angeklagten einen Hang zu solchen Verbrechen bescheinigt und ihm damit eine miserable Zukunftsprognose attestiert.
Das bedeutet: Weil Dirk G. jegliche Verantwortung bestritten und sich damit uneinsichtig gezeigt habe, sei nach Meinung der Sachverständigen auch eine Möglichkeit therapeutischer Hilfen im Strafvollzug aussichtslos. Sexualstraftäter, die die ihnen zur Last gelegten Taten stets leugnen, müssen derzeit ihre Haftstrafen voll verbüßen. Eine vorzeitige Entlassung ist ausgeschlossen.

Artikel vom 21.04.2007