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Auch auf genehmigten
Grillplätzen gelten Regeln

Wildes Grillen verboten - Bußgeld droht


Bielefeld (WB). Die Grillsaison ist eröffnet - und die Stadt hat bereits diverse öffentliche Grillplätze ausgewiesen. Diese genehmigten Örtlichkeiten, an denen Würstchen, Steak  & Co. vom fleischlichen in den braunkohlenartigen Zustand befördert werden dürfen, werden unter www.bielefeld.de (Suchbegriff: Grillplätze) im Internet genau beschrieben.
Die Mitarbeiter von Ordnungsamt und Umweltbetrieb appellieren eindringlich an alle Bürger, nur diese öffentlichen Grillplätze zu nutzen. Weil die Unsitte, in Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen oder - noch schlimmer! - im Wald zu grillen, um sich greift, sind viele dieser »wilden« Grillplätze kaum noch in ihrer ursprünglichen Funktion nutzbar.
Kurz: Grillen auf nicht ausgewiesenen Plätzen ist verboten!
Aber auch auf den genehmigten Plätze gelten feste Regeln:
- Um das Feuer und die Glut löschen zu können, ist genügend Wasser mitzubringen.
- Der Platz muss nach dem Vergnügen aufgeräumt und in ordentlichem Zustand hinterlassen werden.
- Abfälle gehören in die bereitgestellten Mülleimer. Sollten diese nicht ausreichen, muss selbstverständliche der eigene Müll mit nach Hause genommen werden.
- Es ist verboten, Verkehrsflächen und die umliegenden Anlagen zu verunreinigen.
Außendienst und Ordnungsamt haben Kontrollen angekündigt. Gegen Grillsünder verhängen sie Bußgelder.
www.bielefeld.de/de/un/uagrfr/grillen

Artikel vom 23.04.2007