Bielefeld (WB). Die Grillsaison ist eröffnet - und die Stadt hat bereits diverse öffentliche Grillplätze ausgewiesen. Diese genehmigten Örtlichkeiten, an denen Würstchen, Steak & Co. vom fleischlichen in den braunkohlenartigen Zustand befördert werden dürfen, werden unter www.bielefeld.de (Suchbegriff: Grillplätze) im Internet genau beschrieben. Die Mitarbeiter von Ordnungsamt und Umweltbetrieb appellieren eindringlich an alle Bürger, nur diese öffentlichen Grillplätze zu nutzen. Weil die Unsitte, in Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen oder - noch schlimmer! - im Wald zu grillen, um sich greift, sind viele dieser »wilden« Grillplätze kaum noch in ihrer ursprünglichen Funktion nutzbar. Kurz: Grillen auf nicht ausgewiesenen Plätzen ist verboten! Aber auch auf den genehmigten Plätze gelten feste Regeln: - Um das Feuer und die Glut löschen zu können, ist genügend Wasser mitzubringen. - Der Platz muss nach dem Vergnügen aufgeräumt und in ordentlichem Zustand hinterlassen werden. - Abfälle gehören in die bereitgestellten Mülleimer. Sollten diese nicht ausreichen, muss selbstverständliche der eigene Müll mit nach Hause genommen werden. - Es ist verboten, Verkehrsflächen und die umliegenden Anlagen zu verunreinigen. Außendienst und Ordnungsamt haben Kontrollen angekündigt. Gegen Grillsünder verhängen sie Bußgelder. www.bielefeld.de/de/un/uagrfr/grillen