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Gefälschte Rolex bei Ebay


Karlsruhe (dpa). Ebay muss den Verkauf von klar erkennbaren Fälschungen auf seiner Online-Plattform verhindern. Angebote mit Plagiaten müssten unverzüglich gesperrt werden, wenn das Unternehmen von einem Markeninhaber auf eine entsprechende Rechtsverletzung hingewiesen wird, entschied der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte die Rolex S.A. (Genf), nachdem bei Ebay gefälschte Uhren dieser Marke angeboten worden waren. AZ: I ZR 35/04

Artikel vom 20.04.2007