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Lieber zweimal hinschauen


Bauherren sollten unbedingt darauf achten, dass sämtliche Rechnungen für Planungs-, Bau- und Ausbauleistungen formal richtig ausgestellt sind. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Enthalten müsse die Rechnung: vollständige Namen und Anschrift des Bauunternehmens sowie des Bauherren, Steuernummer des Rechnungsstellers, Datum, Rechnungsnummer, Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen, Umsatzsteuersatz und Rechnungssumme. Auch der Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung - für Privatleute sind zwei Jahre vorgeschrieben - dürfe nicht fehlen.

Artikel vom 28.04.2007