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»Tornado«-Einsatz auf Prüfstand

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Klage der Links-Fraktion


Karlsruhe (ddp). Der »Tornado«-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Der Zweite Senat verhandelte gestern in Karlsruhe über eine gegen die Regierung gerichtete Organklage der Links-Fraktion, die sowohl Rechte des Bundestags als auch das »Friedensgebot des Grundgesetzes« und das Völkerrecht verletzt sieht.
Die Regierung rechtfertigte die Entsendung der Aufklärungsflugzeuge mit der veränderten Bedrohungslage durch den Terrorismus. Die »Tornados« sollen den von der NATO geführten ISAF-Truppen beim Aufspüren von Taliban-Kämpfern helfen.
Es gehe dabei auch um die Sicherheit Deutschlands, sagte Außen-Staatssekretär Reinhard Silberberg. Mit dem Einsatz werde zudem »die Bündnisfähigkeit« Deutschlands gewahrt. Es gehe darum, »wie viel außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschland behält«.
Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer sprach von einem »komplexen Rechtsproblem«. Allerdings gab er zu Bedenken, »dass es vielleicht ein Problem mit der Zulässigkeit der Klage geben könnte«.

Artikel vom 19.04.2007