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Ethikunterricht
in Ordnung


Karlsruhe/Berlin (dpa). Der Ethikunterricht an den Berliner Schulen ist verfassungsgemäß: Eine 13 Jahre alte Schülerin scheiterte mit ihrem Antrag auf Befreiung vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe. Die Richter nahmen die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Ein verbindlicher Ethikunterricht verletze weder die Religionsfreiheit noch das Erziehungsrecht der Eltern, heißt es in dem Urteil.
»Integration setzt nicht nur voraus, dass die religiös oder weltanschaulich geprägte Mehrheit jeweils anders geprägte Minderheiten nicht ausgrenzt«, urteilte das Gericht. Integration verlange auch, dass sich die Minderheit selbst nicht abgrenze »und sich einem Dialog der anders denkenden und Andersgläubigen nicht verschließt«. AZ: 1 BvR 2780/06

Artikel vom 20.04.2007