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Insolvenzverfahren

Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung - in diesen drei Fällen droht eine Insolvenz. Mit dem Insolvenzverfahren (früher Konkursverfahren) sollen die die Forderungen der Gläubiger aus der Insolvenzmasse erfüllt werden. Nach Eröffnung des Verfahrens per Gerichtsbeschluss sind Einzelzwangsvollstreckungs-Maßnahmen untersagt, um zu vermeiden, dass einzelne Gläubiger sich Vorteile verschaffen. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Insolvenzgeld - maximal für die letzten drei Monate ihres Arbeitsverhältnisses bis zur Eröffnung des Verfahrens bzw. bis zur Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse. Eine Auffanggesellschaft kann der Verhinderung der Insolvenz oder im Ablauf des Insolvenzverfahrens der Fortführung des Geschäftsbetriebs dienen.

Artikel vom 18.04.2007