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Prügelei mit dem Hammer

Kosovo-Albaner erhält zwei Jahre und acht Monate Haft

Bielefeld (uko). Das Amtsgericht Bielefeld hat gestern einen Kosovo-Albaner als Verursacher einer brutalen Schlägerei zu 32 Monaten Haft verurteilt. Oberstaatsanwalt Eckhard Baade hatte gegen die »tickende Zeitbombe« sogar drei Jahre Haft und den Vollzug eines Haftbefehls beantragt.

Zu dem unfassbaren Vorfall kam es in der Nacht zum 26. Februar 2006. In der Gaststätte »Schulz« am Oberntorwall gerieten die Brüder Fatlum G. (23) und Fadilj G. (31) um 2.15 Uhr wegen eines nichtigen Streits zunächst mit Türstehern aneinander. Die Polizei erschien und erteilte dem Brüderpaar einen Platzverweis.
Offensichtlich fühlten sich die Kosovaren derart in ihrer Ehre gekränkt, dass sie sich zu Hause bewaffneten und mit einer Rohrstange und einem Schlosserhammer gegen 4.00 Uhr wieder am Oberntorwall auftauchten. Während der folgenden Prügelei wuchtete Fatlum G. den Hammer drei Kontrahenten auf den Kopf: Zwei Opfer erlitten Schädelbrüche, eines von ihnen hat heute noch Sehstörungen als Verletzungsfolgen. Ein Mann lebt derzeit mit der Gefährdung durch epileptische Anfälle. Ein weiteres Opfer erlitt eine Schädelprellung.
Zu einer weiteren Prügelei ließ sich Fatlum G. am 23. Juli 2006 im Innenhof des Eroscenters an der Eckendorfer Straße hinreißen. Weil einer von zwei britischen Soldaten versehentlich seine Flasche Bier umgestoßen hatte, warf er einem Mann die Flasche ins Gesicht und brach ihm das Nasenbein. Dessen Begleiter streckte der Kosovo-Albaner mit einem Totschläger nieder.
Amtsrichter Klaus Schmitz als Vorsitzender des Schöffengerichts machte den Angeklagten schon zu Beginn der Verhandlung in aller Schärfe klar, dass sich die Angeklagten kaum auf ein Notwehrrecht berufen könnten. Es drohe sogar eine Verweisung des Falls an das Schwurgericht wegen des Verdachts des versuchten Totschlags. Der Oberstaatsanwalt ging noch einen Schritt weiter und herrschte Fatlum G. an: »Hier wird ein Geständnis abgelegt, und zwar sofort.« Eckhard Baade ließ sich nicht auf die »pflaumenweichen« Erklärungen und Entschuldigungen des Angeklagten ein: »Sie gehören aus dem Verkehr gezogen und zwar für mehrere Jahre.«
Nach dieser klaren Ansage brachten die Verteidiger Dr. Lutz Klose und Dirk Thenhausen ihre Mandanten zum Einlenken. Die Brüder gaben unumwunden die Schuldvorwürfe zu, wenngleich Fatlum G. auch weiterhin lamentierte, er werde ständig in der Stadt bedroht. Schließlich platzte dem Anklagevertreter der Kragen. Baade drohte eine Untersuchung des Mannes an, auch eine Sicherungsverwahrung stehe aufgrund massiver Vorstrafen und Gewaltdelikte im Raum. Baade beantragte letztlich drei Jahre Haft gegen Fatlum G., forderte auch einen Haftbefehl gegen den Kosovo-Albaner.
Das Schöffengericht beließ es letztlich bei einer äußerst gnädigen Strafe von zwei Jahren und acht Monaten. Fadilj G. hingegen wurde exakt nach Baades Antrag zu 15 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Als Bewährungsauflage muss er zudem jedem der schwerverletzten Opfer 2000 Euro zahlen.

Artikel vom 18.04.2007