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Anwalt verliert gegen Sportstudio

Klage wegen Rassismus-Vorwurf - Jurist muss Mitgliedsbeitrag zahlen

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). »Das aktuelle Fitnessstudio« hat den Rehtsstreit um die fristlose Kündigung gegen Rechtsanwalt Sebastian Nickel gewonnen. Das Amtsgericht Bielefeld entschied gestern, der Jurist müsse ausstehende Mitgliedsbeiträge in Höhe von 112 Euro zahlen.

Der Bielefelder Rechtsanwalt hatte seine Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio an der Rohrteichstraße fristlos gekündigt, nachdem er dem Betreiber rassistische Motive unterstellt hatte. Das Sportstudio dagegen hatte die ausstehenden Mitgliedsbeiträge für zwei Monate eingeklagt.
Der Fall sorgte damals bundesweit für großes Aufsehen: Die gebürtige Türkin Dilan N. (28) hatte im Januar 2006 »Das aktuelle Fitnessstudio« besucht und dort einen Landsmann getroffen. Beide unterhielten sich auf Türkisch, zählten unter anderem die Übungseinheiten in ihrer Muttersprache mit. Eine Trainerin des Studios forderte sie auf, Deutsch zu sprechen, »damit sich die Kunden untereinander verstehen«. Später legte man Dilan N. und ihrem Bekannten nahe, den Vertrag zu kündigen, was sie auch taten.
Rechtsanwalt Sebastian Nickel trainierte seinerzeit selbst im Studio. Er hatte sich über diesen Fall empört und kündigte danach seine Mitgliedschaft außerordentlich. Der Jurist blieb im Mai und Juni 2006 zwei Monatsmieten schuldig, obwohl sein Vertrag noch weitere neun Monate lief. »Ich wurde von meinen Freunden gefragt, warum ich in einem rassistischen Sportstudio trainiere«, monierte Sebastian Nickel während eines ersten Termins vor dem Amtsgericht.
Amtsrichterin Martina Januzi machte dem Rechtsanwalt allerdings klar, dass seine Kündigung rechtlich auf schwachen Beinen steht: »Es ist fraglich, ob das für eine Kündigung ein hinreichender Grund ist.« Ein Vergleichsangebot hatte Nickel seinerzeit abgelehnt.
Gestern verzichtete die Amtsrichterin auf die Anhörung einer Zeugin, die ein Gespräch Nickels mit dem Betreiber des Fitnessstudios gehört haben soll. Nach Ansicht der Richterin sei auch dieses Gespräch nicht bewiesen. Immerhin seien nach dem Vorfall mit den Türken und der Kündigung des Rechtsanwalts auch drei Monate vergangen.
Martina Januzi machte denn mit ihrer Urteilsbegründung deutlich, dass die Vorgeschichte der fristlosen Kündigung nicht das Vertragsverhältnis zwischen Nickel und dem Studio betreffe. Den Antrag des Beklagten, die Berufung gegen das Urteil zuzulassen, lehnte die Amtsrichterin zudem ab. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Az. 15 C 877/07

Artikel vom 18.04.2007