18.04.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Anlegern zu viel Wind versprochen

Zwei Investoren erstreiten Schadensersatz vor dem Oberlandesgericht


Warburg (WB/ca). Die Betreiber eines Windparks in Warburg (Kreis Höxter) müssen zwei Anlegern Schadensersatz zahlen, weil sie den Investoren zu viel Wind versprochen haben sollen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz entschieden.
Die auf Öko-Projekte spezialisierte GLS-Bank in Bochum hatten den Windpark in Ostwestfalen finanziert, Geldanleger konnten sich über einen Windkraftfonds beteiligen. Der Ertrag entsprach allerdings nicht den Erwartungen. 16 Anleger fühlten sich getäuscht und zogen vor Gericht.
Der Knackpunkt: Die Betreiber des Fonds hatten drei Windgutachten zum voraussichtlichen jährlichen Energieertrag eingeholt und diese Expertisen im Anlageprospekt veröffentlicht - ohne allerdings zu erwähnen, dass die Gutachter deutliche Sicherheitsabschläge empfohlen hatten. Stattdessen hatten die Fondsbetreiber die Gutachten unkorrigiert veröffentlicht und eigene Sicherheitsabschläge gemacht. Arndt Fiolka, Sprecher des Oberlandesgerichts in Hamm: »Die Anleger mussten davon ausgehen, dass der Fondsbetreiber auf Nummer sicher gehen wollte, weil er ja einen Abschlag von den Prognosen gemacht hatte. Die Anleger ahnten ja nicht, dass die Gutachter einen viel größeren Abschlag gefordert hatten.«
Das Oberlandesgericht sprach deshalb zwei Klägern 25 000 und 5000 Euro Schadensersatz in Höhe ihrer Einlagen zu. Ursprünglich hatten 16 Anleger den Rechtsstreit geführt, doch hatten die meisten einen Vergleich mit dem Windkraftfond geschlossen.
Rechtsanwalt Dr. Lutz Batereau, der den Fonds vertritt: »Möglicherweise werden wir in Revision zum Bundesgerichtshof gehen.« Das Wetter lasse sich nun einmal nicht exakt vorhersagen. »Und das weiß jeder Anleger, bevor er in Windkraft investiert.« Az.: 27 U 121/05

Artikel vom 18.04.2007