Gütersloh (WB/mdel). Der Krankenhausplan im Kreis Gütersloh muss neu geschrieben werden. Nachdem das St. Elisabeth-Hospital (Gütersloh) und das St. Vinzenz-Hospital (Wiedenbrück) Klage eingereicht hatten, hob das Verwaltungsgericht Minden die Bescheide der Bezirksregierung auf. In den Bereichen HNO und Unfallchirurgie hatte das Land eine Entscheidung zugunsten des Städtischen Klinikums Gütersloh getroffen, die das Gericht nicht nachvollziehen konnte.