18.04.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Ein Amt mit grosser Machtfülle
Der französische Staatspräsident hat eine für europäische Verhältnisse ungewöhnliche Machtfülle. Legitimiert wird sie in der Verfassung der 1958 von Charles de Gaulle gegründeten Fünften Republik und mit der Wahl durch das Volk.
Chef der Exekutive ist nicht der Premierminister, sondern der auf fünf Jahre gewählte Präsident. Er leitet die Kabinettssitzungen und bestimmt so auch tägliche Regierungsgeschäfte. Er ist zwar frei bei der Ernennung des Regierungschefs. Aber eine gegnerische Mehrheit im Parlament könnte die Regierung stürzen. Andererseits kann der Staatschef ein ihm nicht genehmes Parlament jederzeit auflösen und das Volk über Gesetzentwürfe entscheiden lassen.
Die Außen- und Sicherheitspolitik fällt traditionell in die Zuständigkeit des Präsidenten. Als Oberbefehlshaber der Streitkräfte entscheidet er auch über den Einsatz von Atomwaffen. Seine innenpolitischen Befugnisse werden geschwächt, wenn das gegnerische Lager und der Regierungschef in der Nationalversammlung eine Mehrheit haben.
Eine derartige »Kohabitation« gab es zuletzt von 1997 bis 2002 mit dem Konservativen Jacques Chirac als Präsident und dem Sozialisten Lionel Jospin als Premierminister.

Artikel vom 18.04.2007