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Mehr Verbraucherschutz

Land benennt künftig Gammelfleischhändler

»Gesetz soll abschrecken«: Eckhard Uhlenberg.
Düsseldorf (dpa). Unternehmer, die mit Gammelfleisch Geschäfte machen, können künftig in Nordrhein-Westfalen öffentlich genannt werden. Das Düsseldorfer Kabinett verabschiedete gestern den Entwurf für ein entsprechendes Verbraucher-Informationsgesetz. »Mit unserem Gesetz bekommen die Behörden die Rechtsgrundlage, die Namen von Schwarzen Schafen in der Lebensmittelbranche öffentlich zu machen«, sagte NRW-Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg (CDU). »Davon erhoffe ich mir eine abschreckende Wirkung.«
Das Gesetz verpflichtet die Behörden, vorbehaltlos über Verstöße gegen lebensmittel- und futtermittelrechtliche Vorschriften zu informieren. Anfragen können die Verbraucher schriftlich, mündlich oder elektronisch stellen. Sie sind innerhalb eines Monats zu beantworten.
Ein Bundesgesetz sei vor Mitte 2008 kaum zu erwarten, sagte Uhlenberg. »Wir haben die Chance, im Interesse der Verbraucher deutlich früher soweit zu sein.«

Artikel vom 18.04.2007