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Drängeln auch
innerorts strafbar


Karlsruhe (dpa). Wer andere Autofahrer durch dichtes Auffahren und Betätigen der Lichthupe bedrängt, kann auch innerorts wegen Nötigung bestraft werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Autofahrer war bei 40 bis 50 Kilometern pro Stunde dicht auf seinen Vordermann aufgefahren war und hatte ihn mit der Lichthupe belästigt. Az: 2 BvR 932/06

Artikel vom 18.04.2007