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Kunden sollen schriftlich buchen


Detmold (WB). Der Vorsitzende des lippischen Hotel- und Gaststättenverbandes, Jürgen Gedamke, rät Restaurantbesitzern, sich Buchungen grundsätzlich schriftlich bestätigen zu lassen. Gedamke reagierte damit auf ein Urteil des Amtsgerichtes Lemgo (WB vom 31.03.2007).
Die Betreiber des Bad Salzufler Riedhotels hatten ein Bielefelder Brautpaar auf Schadensersatz verklagt, das samt Festgesellschaft nicht erschienen war. Die Klage war allerdings abgewiesen worden, weil das Hotel die Buchung nicht beweisen konnte. Gedamke: »Es kommt leider immer wieder vor, dass Gäste einen Saal samt Essen bestellen, dann aber nicht erscheinen. Wir empfehlen deshalb unseren Mitgliedern dringend, ein entsprechendes Buchungsformular zu benutzen.« Wie Erich Niemann vom Riedhotel gestern sagte, sei sein Haus nicht das einzige gewesen, das damals auf das Bielefelder Brautpaar gewartet habe: »Auch im Salzufler Hotel Stadt Hamburg hatte man sich auf die Festgesellschaft eingestellt, die aber auch dort nicht erschienen war.«

Artikel vom 17.04.2007