Darmstadt (dpa). Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung ist nach einem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts rechtens. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entlastung von pflegeversicherten Eltern dürfe auch durch einen Beitragszuschlag für Kinderlose umgesetzt werden, entschieden die Richter in einem gestern in Darmstadt veröffentlichten Beschluss. Die Revision wurde nicht zugelassen. Aktenzeichen: AZ L 8 P 19/06