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Staat fördert Altersvorsorge

Hilfe bei Steuererklärung für Rentner

Münster (WB/ef). Vom Steuerzahler kaum bemerkt, wird in deutschen Finanzämtern seit zwei Jahren das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung angewendet. Betroffen sind dabei alle: vom Arbeitnehmer bis zum Rentner.

Während die Arbeitnehmer jedes Jahr ein wenig mehr von dem steuerlich absetzen, was sie für die Altersvorsorge sparen, werden in Zukunft immer mehr Rentner Steuern zahlen müssen. Dafür sorgt das seit 2005 geltende und unter vielen Steuerzahlern noch wenig bekannte Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Es wird schrittweise bis zum Jahr 2040 eingeführt.
Für Arbeitnehmer bringt das neue Prinzip Steuerentlastungen: Für 2006 können Beiträge zu Leibrenten-Versicherungen zu 62 Prozent als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dazu zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder für eine Rürup-Rente. Verheiratete können bis zu 24800 Euro absetzen. Dabei werden allerdings auch die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Der Prozentsatz klettert jährlich um zwei Prozentpunkte, bis 2025 auf dann 100 Prozent. Wer in eine Riester-Rente einzahlt, kann zusätzlich bis zu 1575 Euro in der »Anlage AV« steuerlich absetzen.
Auch Sparleistungen für eine betriebliche Altersvorsorge können die Steuerlast mindern. Tipp: Die gesparten Steuern sollten für den Ausbau der privaten Altersvorsorge genutzt werden, denn im Alter belasten die Steuern das Haushaltseinkommen mehr als heute. Denn praktisch im Gegenzug zur steigenden Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen werden künftig immer mehr Neu-Rentner Steuern zahlen müssen.
Das liegt daran, dass ein immer höherer Anteil der gesetzlichen Rente versteuert werden muss. Rentner etwa, die sich 2006 in den Ruhestand verabschiedeten, müssen 52 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Der Prozentsatz steigt für die jeweiligen Neu-Rentner eines Jahres bis 2040 auf 100 Prozent. Wichtig: Der zum Renteneintritt gültige Besteuerungsanteil bleibt bis zum Lebensende gleich.
Der noch niedrige Prozentsatz führt derzeit dazu, dass das zu versteuernde Einkommen oftmals unter den steuerfreien Grundfreibetrag von 7664 Euro rutscht. Viele Rentner entkommen also noch der Steuerpflicht. Ledige Senioren, die 2006 in Rente gingen, müssen erst Steuern zahlen, wenn ihre monatliche Bruttorente 1525 Euro übersteigt und sie außer der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte erzielen. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag.
Rentner müssen aufgrund der neuen Steuerpflicht die Anlage R (Renten und andere Leistungen) ausfüllen. Um ihnen beim Ausfüllen des Vordrucks zu helfen, stellt die Deutsche Rentenversicherung Westfalen auf Anfrage eine Mitteilung über die Rentenhöhe aus. Die Bescheinigung kann mit der individuellen Versicherungsnummer unter der Rufnummer 0251-2380 angefordert werden und kommt dann per Post nach Hause.

Artikel vom 08.05.2007