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Sexualmörder ohne Reue

Lebenslange Haft - 21-Jährige missbraucht und getötet

Halle (ddp). Fast zweieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 21-jährigen Alexandra aus dem sachsen-anhaltischen Neujanisroda ist ihr Mörder gestern zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Jens Jan S. wurde vom Landgericht Halle wegen Mords zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle sah es als erwiesen an, dass der bereits wegen mehrerer Sexualvergehen vorbestrafte 39 Jahre alte Angeklagte am 6. November 2004 in dem kleinen Ort bei Naumburg die im Nachbarhaus wohnende junge Frau in seinem Haus vergewaltigt und anschließend mit einem Schal erdrosselt hatte.
Die Schwurgerichtskammer bescheinigte dem Angeklagten, der zu Verhandlungsbeginn die Vergewaltigung und Tötung weitgehend gestanden, dann aber mehrere Tatvarianten dem Gericht präsentiert hatte, eine sexuelle Aggressivität, die ihn gefährlich mache. Er stelle ein Risiko für die Bevölkerung dar und sei» eine tickende Zeitbombe«, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Aus den früheren Urteilen und Strafen habe der Angeklagte keine Lehren gezogen. Er habe somit seine Chance auf ein Leben in Freiheit verwirkt, sagte der Richter. Bei dem Angeklagten sei keine erhebliche Beeinträchtigung oder verminderte Schuldfähigkeit festgestellt worden. Die Tat sei auch nicht im Affekt geschehen. Alexandra habe Eingang in die sexuellen Fantasien des Angeklagten gefunden, sagte der Richter.
Die 30 Einwohner des Dorfes waren nahezu vollzählig im Gerichtssaal erschienen. Unter den Beobachtern war auch die frühere langjährige Lebensgefährtin des Angeklagten, die mit ihrer Anzeige wegen einer Vergewaltigung die Fahnder auf die Spur des Mannes gebracht hatte. Emotionslos nahm der Lager- und Transportarbeiter, der zurzeit wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung eine viereinhalbjährige Freiheitsstrafe verbüßt, das Urteil auf. Er habe das Leben einer lebenslustigen Frau jäh beendet und der Familie erhebliche Schmerzen bereitet, sagte der Richter.
Mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, entsprach das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hingegen hatte wegen Totschlags auf eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren plädiert. Sie kündigte nach dem Richterspruch Revision an.

Artikel vom 13.04.2007