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»Geiselhaft«-Urteil


Streikende Ärzte müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie mit Praxisschließungen Patienten in Geiselhaft nehmen. Mit dieser Entscheidung gab das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) Recht. Mit ihrem Vorwurf habe Schmidt streikende Ärzte nicht als Individuen, sondern als Gesamtheit angegriffen. Das Persönlichkeitsrecht einzelner Ärzte sei deswegen nicht verletzt worden, befand das OLG in zweiter Instanz.

Artikel vom 14.04.2007